A. Prüfungsschema
- (Vorüberlegung: Grundrechtseingriff)
- Die Ermächtigungsgrundlage
- Formelle Rechtmäßigkeit der Maßnahme
- Zuständigkeit
- Form
- Verfahrensvorschriften
- Materielle Rechtmäßigkeit der Maßnahme
- Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen
- Störerauswahl
- Ermessen
- Verhältnismäßigkeit
B. Einzelerläuterungen
Weiterhin sind Verfahrensvorschriften zu beachten. Grundsätzlich gelten hier die Vorschriften aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Sie müssen unbedingt § 28 VwVfG kennen. Grundsätzlich ist dem Adressaten eines Verwaltungsaktes rechtliches Gehör zu Gewähren. Dies können Sie