A. Funktionen des Rechts –Warum gibt es das Recht?
Das Recht hat die Aufgabe der sozialen Integration und der Erziehung des Einzelnen, das heißt, es bildet die Voraussetzungen für ein geordnetes Zusammenleben.
Beispiel: Das Grundgesetz (GG) verleiht Individualrechte, die Sozialgesetze...