In Abgrenzung zum Verwaltungsakt gemäß § 35 Satz 1 VwVfG können staatliche Eingriffe in grundrechtlich geschützte Rechtsgüter und Interessen ohne einen Regelungsgehalt erfolgen. Typische Fälle hiervon sind staatliche Warnungen und Informationen.
Beispiel: Polizist (P) warnt an ihm vorbeigehende Passanten vor einem ein paar hundert Meter weiter entfernt...