Die Fahrlässigkeit ist ein Thema des “Allgemeinen Teils” des StGB. Der oberste Grundsatz “niemandem zu schaden” wird hier im Sinne eines – vermeidbaren – Fehlverhaltens geprüft.
Die für Sie relevanten Tatbestände sind die §§ 222 und 229 StGB.
Andere Fahrlässigkeitsdelikte wie z.B. der fahrlässige Falscheid gemäß § 163...