A. Allgemeines
Die Identitätsfeststellung ist eine in der Praxis extrem relevante Standardmaßnahme. Die möglichen Situationen sind nicht aufzählbar. Die Identitätsfeststellung ist stets ein Verwaltungsakt gemäß § 35 Satz 1 VwVfG.
B. Prüfungsschema
- (Vorüberlegung: Grundrechtseingriff)
- Ermächtigungsgrundlage: § 12 PolG NRW
- Formelle Rechtmäßigkeit der Maßnahme
- Form
- Verfahrensvorschriften
- Materielle Rechtmäßigkeit der Maßnahme
- Zur Abwehr einer Gefahr (§ 12 Abs....